AGB PV Montage
Allgemeine Geschäftsbedingungen von PEHN Solar Montagen
Unternehmen
Firma: PEHN Bootsbau GmbH
Anschrift: Palmsdorf 107b, 4864 Attersee
Geschäftsführer: Jörg Keplinger
Bei Fragen zu Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter mit einer E-Mail unter info@pehn.solar
PEHN Solar Unsere AGB für PV Montagen für Privat und Geschäftskunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PEHN Bootsbau GmbH (FN 373668m)
Stand 18.4.2026
Zum Download als pdf-Datei: hier
1. Geltungsbereich
1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens (PEHN
Bootsbau GmbH mit dem Geschäftszweig Photovoltaik, kurz PEHN Solar) erfolgen
ausschließlich auf Grundlage und unter Geltung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende, in unseren Verkaufsbedingungen
nicht enthaltene, abweichende und neue Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an bzw. sind nicht gültig, es sei denn, wir hätten schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung
zugestimmt oder wenn diese im Einzelfall zwischen der PEHN Solar und dem Kunden
ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2. Kostenvoranschläge/ Richtpreisangebote sind unverbindlich. Das Angebot der
PEHN Solar ist bis zur Annahme durch den Kunden (Unterfertigung des Angebotes)
unverbindlich.
1.3. Mit der Bestellung (im Folgenden auch „Auftrag“ genannt), anerkennt der Kunde die
zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Geschäftsbedingungen. Die AGB werden
entweder in ausgedruckter Form übergeben oder sind bei digitaler Zustellung via
Hyperlink zugänglich. Weiters sind diese im Internet unter www.PEHN Solar.at für den
Kunden abrufbar.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich vorbehaltlich
jederzeitiger Änderungen oder Ergänzungen durch die PEHN Solar, wobei die Bestellung
des Kunden immer zu den jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erfolgt und ausgeführt wird.
2. Lieferung und Leistungsumfang
2.1. Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen jedenfalls nicht vor Vorlage
sämtlicher technischer und sonstiger Ausführungsdetails, ggf. Bezahlung einer
vereinbarten Anzahlung, völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und/oder der
Rücksendung des von unserem Vertragspartner unterfertigten Angebots. Die Lieferfrist
ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird oder der
Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch
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Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt triƯt die PEHN
Solar keine Haftung und der Kunde/ Vertragspartner ist nicht zum Vertragsrücktritt
berechtigt.
2.2. Die Leistungen der PEHN Solar umfassen alle im Angebot ausgewiesenen
Positionen und schriftlich vereinbarte Zusatzvereinbarungen
2.3. Die Leistungen der PEHN Solar umfassen (wenn nicht ausdrücklich anders
vereinbart) nicht die Demontage und Entsorgung von Altkollektoren oder AltPhotovoltaikmodulen, Bohr- und Stemmarbeiten, Grabungsarbeiten, Wiederherstellung
der Dacheindeckung, Internet-/ oder Netzanschluss, Umbau und/oder Erneuerungen
von Verteilerkästen. Weiteres sind die Abwicklung von Stromabnahmeverträgen und
Förderungen nicht in den Leistungen inkludiert.
2.4. Dem Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige
Leistungsänderungen, einschließlich Änderungen die sich im Zusammenhang mit der
Montage als erforderlich erweisen und nicht vorhersehbar waren (z.B. zusätzliche
Befestigungen aufgrund mangelhaften Unterbaus), gelten als vorweg genehmigt.
2.5. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass im Rahmen der Montage
hervortretende und nicht erkennbare Umstände, insbesondere solche in Bezug auf die
Mangelhaftigkeit des Unterbaus, eine Anpassung des Leistungsumfangs erfordern
können. Der Kunde wird PEHN Solar die angemessenen Zusatzkosten für den dadurch
verursachten Zusatzaufwand vergüten.
2.6. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und ermächtigt die PEHN Solar
entsprechend, dass im Zusammenhang mit den Leistungen gemäß Punkt. 2.2. die
Abschaltung der Solar- oder PV-Anlage für die Dauer der Montagearbeiten erforderlich
ist. Die Kosten und allfällige Nachteile aus der Abschaltung der Solar-/PhotovoltaikAnlage sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.
2.7. Von PEHN Solar ausgearbeitete oder bearbeitete Pläne, Skizzen, technische
Ausarbeitungen oder Vorschläge, Muster und dergleichen sind und bleiben geistiges
Eigentum der PEHN Solar. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es zu
keinem Vertragsabschluss, sind diese, wie auch Kostenvoranschläge bzw. Angebote
angemessen zu entlohnen und der Kunde verpflichtet sich, diese Kosten zu bezahlen.
2.8. Änderungen an Konstruktionen, Aussehen und Ausführung, geringe Abweichungen
sowie Ausführungsrichtlinien behält sich die PEHN Solar vor, soweit sie praktisch und
technisch notwendig sowie technisch zumindest gleichwertig sind.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Maßnahmen zu setzen und Vorkehrungen zu
3
treƯen, die für eine ungehinderte und zügige Leistungserbringung durch die PEHN Solar
erforderlich und nützlich sind. Bei Zuwiderhandeln haftet der Kunde für sämtliche durch
sein Verhalten entstehende Mehrkosten.
3.2. Der Kunde erklärt, gegenüber PEHN Solar sämtliche Angaben über Lage und
BeschaƯenheit des Aufstellortes, BeschaƯenheit des derzeitigen Zustandes bzw.
Untergrundes sowie der Umgebung der Solar-/Photovoltaik-Anlage rechtzeitig vor
Erteilung des Auftrags wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben. Der Kunde
hat PEHN Solar unverzüglich zu warnen, wenn ihm Umstände bekannt werden, die die
Funktionalität der Solar-/Photovoltaik-Anlage einschränken könnten.
3.3. Der Kunde hat allfällige erforderliche Bewilligungen, sonstige Zustimmungen Dritter
sowie allfällige Meldungen an Behörden selbstständig und auf eigene Kosten zu
veranlassen.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass während des vereinbarten
Zeitfensters für Warenanlieferungen, Montagetätigkeiten oder allfällige Abholung eine
mit der Sachlage vertraute und unbeschränkt geschäftsfähige Person am Leistungsort
anwesend und ermächtigt ist, die Ware und/oder Leistungserbringung entgegen zu
nehmen sowie gegebenenfalls die erforderlichen Bereiche für Montagetätigkeiten, die
An- und Ablieferung sowie die Lagerung jederzeit für PEHN Solar zugänglich zu machen.
Lieferscheine sind vom Kunden unverzüglich zu unterfertigen. Allfällige Verzögerungen,
Kosten und sonstige Nachteile aus einer Verletzung dieser Bestimmung hat der Kunde
zu tragen.
3.5. Die Kosten für die benötigte Energie zur Umsetzung der Montagetätigkeiten sowie
die Energie und das Wasser für die Inbetriebnahme und einen Probebetrieb trägt der
Kunde.
3.6. Der Kunde hat gegebenenfalls der PEHN Solar bis zum Zeitpunkt des vollständigen
Abschlusses der Leistungserbringung kostenlos den erforderlichen Platz zur sicheren
Verwahrung des angelieferten Materials und ggf. Werkzeug und Maschinen bereit zu
stellen.
3.7. Der Kunde verpflichtet sich nach Fertigstellung der Anlage unverzüglich
Abnahmeprotokolle zu unterfertigen.
3.8. Der Kunde ist für die Förderabwicklung selbst verantwortlich. Förderungen –
welcher Art auch immer – werden den Kunden von den jeweiligen Förderstellen zugesagt
und ggfs. ausbezahlt (Bund, Land, Gemeinde etc.) und niemals von der PEHN Solar.
PEHN Solar haftet nicht dafür, den Kunden über sämtliche mögliche oder auch nur
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naheliegende Förderungsmöglichkeiten vollständig aufgeklärt zu haben. Daher sind
auch keine Ansprüche weder dem Grunde noch der Höhe nach daraus ableitbar.
3.9. Der Kunde räumt der PEHN Solar zeitlich unbeschränkt das Recht ein, sämtliche
Maßnahmen zu setzen, die erforderlich oder nützlich sind, um die Produktsicherheit der
Solar- /Photovoltaik-Anlage zu gewährleisten, allfällige Mängel und allfällige (Serien-
)Fehler zu testen und zu beheben. Der Kunde gewährt der PEHN Solar insofern zeitlich
unbeschränkt und auch nach Abschluss der beauftragten Leistungen nach
entsprechender Vorankündigung jederzeit Zutritt zur Solar- /Photovoltaik-Anlage.
3.10. PEHN Solar ist nicht verpflichtet, beigestellte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen,
Musterberechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen, etc.)
auf deren Richtigkeit, beigestellte StoƯe bzw. vorhandene Dachkonstruktionen auf deren
Tauglichkeit und Kompatibilität mit den beauftragten Leistungen zu überprüfen (z.B.
Statikgutachten zur Dachkonstruktion etc.). Der Kunde garantiert die Richtigkeit,
Tauglichkeit und Kompatibilität der beigestellten Unterlagen/StoƯe und des
Untergrunds. PEHN Solar ist nicht verpflichtet, besondere Überprüfungen oder
Messungen (Vorarbeiten Dritter, vorhandene Baulichkeiten, etc.) vorzunehmen.
Hinsichtlich Umstände und Gegebenheiten technischer oder tatsächlicher Natur, die
außerhalb des vereinbarten Angebots- und Lieferumfangs liegen, triƯt die PEHN Solar
keine Prüf-, Warn- oder Hinweispflicht. Die PEHN Solar haftet nicht für negative Folgen
resultierend aus einer oƯenbaren bzw. versteckten Untauglichkeit der vom Käufer
beigestellten Unterlagen, Daten, StoƯe, etc. oder unrichtigen Anweisungen des Kunden.
4. Warenlieferung und Leistungserbringung
4.1. PEHN Solar wird sich bemühen, die vereinbarten Liefer-, Montage- und
Wartungstermine einzuhalten, wobei der Kunde Verzögerungen, die nicht ausschließlich
in der Sphäre von PEHN Solar liegen, insbesondere Kapazitätsengpässe bei
Vorlieferanten oder Verzögerungen durch Umwelteinflüsse, genehmigt. PEHN Solar wird
den Kunden nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld von allfälligen Verzögerungen
informieren. Daraus sind für den Kunden keine Ansprüche ableitbar.
4.2. Werden die Lieferung und/oder der Beginn der Leistungsausführung durch den
Kunden zuzurechnende Umstände verzögert, verlängern sich Leistungsfristen und
Termine entsprechend.
4.3. PEHN Solar ist berechtigt Warenlieferungen, die Demontage und Montage, einen
allfälligen Abtransport von Material und AltstoƯen sowie sonstige Leistungen im
Zusammenhang mit der Auftrags-Ausführung selbst oder durch beauftragte Dritte
vorzunehmen, die in diesem Fall als Subunternehmer für die PEHN Solar tätig werden.
Allenfalls von PEHN Solar beauftragte Dritte sind zur Aushändigung und Entgegennahme
von Lieferscheinen und Abnahmeprotokollen berechtigt.
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4.4. Lieferungen und Leistungen erfolgen an die/der vom Kunden bekanntgegebene
Adresse. Für den Fall unrichtiger, unvollständiger oder unklarer Angaben trägt der Kunde
die daraus resultierenden Nachteile.
4.5. Die PEHN Solar ist berechtigt, die Lieferung und Leistungserbringung auch in Teilen
und schrittweise durchzuführen.
Es können Teilabschnittsrechnungen gestellt werden. Aufgrund von RohstoƯengpässen
auf den Weltmärkten, auf die die PEHN Solar keinen Einfluss hat, können mögliche
nachträgliche Preiserhöhungen unabdingbar sein, mit welchen sich der
Kundeausdrücklich einverstanden erklärt.
Für Notfälle behält sich die PEHN Solar das Recht vor, einzelne Komponenten gegen
gleichwertige oder höherwertige zu tauschen, ohne Einfluss auf den Positionspreis.
Die in den einzelnen Positionen angeführten Preise behalten ihre Gültigkeit solange der
Marktpreis stabil ist und die Anlage dem Umfang und Rahmen des Angebots getreu
bleibt. Allfällige Anpassungen werden vom Kunden akzeptiert.
4.6. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Ablieferung am
vereinbarten Ort bzw. Übergabe an den Kunden bzw. seinen Vertreter auf den Kunden
über.
4.7. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an Geräten sowie
Werkzeugen der PEHN Solar und an von der PEHN Solar zur Leistungserbringung
Beauftragten sind von dem Kunden zu verantworten.
4.8. Kann die Lieferung zu dem vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die der Sphäre
des Kunden zuzurechnen sind, nicht erfolgen, so ist der Kunde verpflichtet, für jeden
weiteren Zustellversuch die daraus resultierenden Mehrkosten (z.B. Versand- und
Lieferkosten, Arbeitskosten) zu tragen.
4.9. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware unmittelbar nach Anlieferung auf
Übereinstimmung mit der vereinbarten Spezifikation und allfällige Mängel zu
untersuchen. Allfällige Schäden oder Mängel sind PEHN Solar unverzüglich mitzuteilen.
Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind
(„Verbraucher“), sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche verpflichtet,
PEHN Solar unverzüglich, längstens jedoch binnen drei Werktagen ab Kenntnis, von
allfälligen Mängeln zu informieren. Die Lieferpapiere sind unverzüglich vom Kunden zu
unterfertigen.
4.10. Konventionalstrafe: Unbeschadet vom Eintritt oder vom Umfang eines tatsächlich
eingetretenen Schadens ist die PEHN Solar berechtigt, für den Fall sämtlicher den
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Kunden betreƯenden vertraglichen Verpflichtungen, der Nichterfüllung durch den
Kunden oder der nicht gehörigen Erfüllung der vereinbarten Leistung, eine
Konventionalstrafe in Höhe von 10 % des vereinbarten Gesamtpreises ohne Nachweis
des tatsächlichen Schadens zu verrechnen. Über die Konventionalstrafe hinausgehende
Schäden können von der PEHN Solar geltend gemacht werden.
5. Entgelt und Zahlungen
5.1. Preise sind nicht als Pauschalpreise zu verstehen. Für vom Kunden beauftragte
Leistungen, die im Angebot keine Deckung finden, hat die PEHN Solar Anspruch auf das
angemessene Entgelt.
5.2. Zahlungen sind prompt und ohne Abzug zu leisten.
5.3. Die Berechtigung zum Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung.
5.4. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist PEHN Solar zur Warenlieferung und/ oder
Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung verpflichtet.
5.5. Im Fall eines Zahlungsverzuges werden für Kunden, die Verbraucher sind,
Verzugszinsen in der Höhe von 4% pro Jahr und für Unternehmer gesetzliche
Unternehmerzinsen (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr)
vereinbart. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt
der PEHN Solar vorbehalten.
5.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen
(insbesondere Skonti und Rabatte).
5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden mit eigenen Forderungen gegen
Forderungen der PEHN Solar nur insofern zu, als Gegenansprüche gerichtlich
festgestellt oder von PEHN Solar anerkannt sind.
5.8. Der Kunde verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen alle
der PEHN Solar für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung angemessenen
außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu ersetzen. Mahnspesen für jede einzelne
Mahnung durch die PEHN Solar werden pauschal in Höhe von EUR 40,- in Rechnung
gestellt.
5.9. Die Preise der PEHN Solar gelten mangels besonderer Vereinbarung netto ab Lager
ohne Verpackung und ohne Kommissionierungsentgelt. Die gesetzliche Umsatzsteuer
ist in den Preisen der PEHN Solar nicht inkludiert und wird gesondert ausgewiesen. Die
PEHN Solar berechtigt die Preise zu erhöhen, wenn zum Zeitpunkt der Lieferung eine
vorgesehene, nicht von PEHN Solar beeinflussbare Änderung der Preiskalkulation
bestimmenden Umstände eintreten. Dies gilt insbesondere für Preisschwankungen von
Lieferanten, nachträgliche Einführung oder Erhöhung von Steuern, Zöllen, sonstigen
öffentlichen Abgaben/ Gebühren und Frachten, sonstigen Nebengebühren, durch
welche die Lieferung/Leistung der PEHN Solar unmittelbar oder mittelbar betroƯen bzw.
verteuert werden.
6. Garantie
6.1. Als „Garantie“ bezeichnete Erklärungen von PEHN Solar stellen lediglich freiwillige
(teilweise entgeltliche) Zusagen dar. Bei berechtigter Inanspruchnahme der Garantie ist
die PEHN Solar nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels oder zum Austausch des
betroƯenen Solarkollektors oder des PV-Moduls verpflichtet.
6.2. Für Photovoltaik-Module, Montagegestell, Wechselrichter und Photovoltaik Zubehör
gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.
6.3. Für thermische Sonnenkollektoren des Herstellers GREENoneTEC beträgt die
Garantie-Laufzeit 10 Jahre ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Die
Inanspruchnahme der Garantie ist rechtzeitig, wenn die Garantie innerhalb der 10-
Jahresfrist durch entsprechende Mitteilung an die PEHN Solar geltend gemacht wird.
6.4.a Die Inanspruchnahme der Garantie für thermische Sonnenkollektoren steht unter
folgenden Bedingungen:
(i) Die Solarkollektoren wurden ausschließlich durch PEHN Solar oder einen Partner
montiert und installiert;
(ii) aufgetretene Mängel, die zur Inanspruchnahme der Garantie berechtigen, wurden
PEHN Solar unverzüglich bekanntgegeben;
(iii) ein Nachweis über die durch ein befugtes Fachunternehmen durchgeführte 2-
jährliche Überprüfung und Wartung der Solarkollektoren liegt vor; und
(iv) es liegt kein sonstiger Grund vor, der einen Haftungsausschluss (Punkt 8.) begründet.
6.4.b Die Inanspruchnahme der Garantie für Photovoltaikmodule steht unter folgenden
Bedingungen:
(i) Die PV-Module wurden ausschließlich durch PEHN Solar oder einer befugten
Fachfirma montiert und abgenommen;
(ii) aufgetretene Mängel, die zur Inanspruchnahme der Garantie berechtigen, wurden
PEHN Solar unverzüglich bekanntgegeben;
(iii) ein Nachweis über die durch ein befugtes Fachunternehmen durchgeführte 2-
jährliche Überprüfung und Wartung der PV- Anlage liegt vor; und
(iv) es liegt kein sonstiger Grund vor, der einen Haftungsausschluss (Punkt 8.) begründet.
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6.5. Aus ein und demselben Sachverhalt können nicht gleichzeitig Ansprüche aus
Garantie und Gewährleistung oder Schadenersatz vom Kunden geltend gemacht
werden.
7. Gewährleistung
7.1. Als Gewährleistungsfrist gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, wird 1 Jahr
ab Übergabe vereinbart. Der Übergabezeitpunkt ist der Zeitpunkt der Fertigstellung,
jedoch spätestens das Datum der Inbetriebnahme bzw. Erstellung des Prüf- oder
Abnahmeprotokolls. Verweigert der Kunde ohne berechtigte Gründe die Unterzeichnung
des Prüf-protokolls, ist das Datum der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch
PEHN Solar maßgeblich.
7.2. Für den Fall eines zu Recht bestehenden und zeitgerecht gerügten Mangels, ist
PEHN Solar nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels oder zum Austausch
verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich, eine solche Behebung durch PEHN Solar
zuzulassen. Ist die Behebung des Mangels nach zumindest zwei Behebungsversuchen
fehlgeschlagen oder ist PEHN Solar nicht in der Lage den Austausch vorzunehmen, ist
der Kunde berechtigt, Preisminderung oder für den Fall, dass es sich nicht um einen
geringfügigen Mangel handelt, Wandlung zu verlangen.
8. Haftungsausschluss
8.1. Für allfällige Schäden im Rahmen der Auftragsausführung haftet My Solar nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Personenschäden. Der
Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Dazu
zählt auch ein eventuell entgangener Solar- oder PV-Ertrag.
8.2. Im Rahmen der Montage- und Demontagearbeiten können Schäden bzw.
Folgeschäden an bereits vorhandenen Teilen der Solaranlage sowie am Dach oder
Mauerwerk entstehen. Für solche Schäden haftet die PEHN Solar nicht.
8.3. Die Haftung bei Kollektoren und PV-Modulen für Glasbrüche, Glaskratzer,
Frostschäden, Überdruck, witterungsbedingte Einflüsse (z.B. Küstenregionen oder
Industriegebiete), sonstige mechanische Beschädigungen oder Veränderungen, die
nicht von PEHN Solar zu verantworten sind, für Beschädigungen aufgrund von höherer
Gewalt sowie Beschädigungen oder Mängel, die auf unsachgemäße Wartung, Gebrauch
oder Betrieb zurückzuführen sind, sowie für Farbabweichungen und -veränderungen,
natürliche Abnützungserscheinungen sowie Beeinträchtigungen, die keinen Einfluss auf
die Funktion des Kollektors oder auf das PV-Modul haben, ist ausgeschlossen.
8.4. Soweit im Rahmen der Auftragserteilung die Bekanntgabe von Spezifikationen, wie
insbesondere Maße, vorhandene Anschlüsse, detaillierte Informationen zum Untergrund
und Ähnliches erforderlich sind, liegt die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit dieser
Spezifikationen beim Kunden. Bei nicht vollständiger und/ oder richtiger
Informationserteilung an die PEHN Solar wird die PEHN Solar von jeglicher Haftung für
allfällige Schäden befreit.
8.5. Der Ausschluss der Haftung umfasst auch einen Ausschluss der Haftung gegenüber
Organen, Mitarbeitern, Vertretern und Gehilfen der PEHN Solar.
8.6. Schadenersatzansprüche von Kunden, die nicht Verbraucher sind, sind bei
sonstigem Verfall längstens binnen 6 Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich
geltend zu machen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur Bezahlung des gesamten vereinbarten Entgelts, bleibt die
vertragsgegenständliche Ware im Eigentum der PEHN Solar.
9.2. Noch nicht zur Gänze bezahlte Ware, darf durch den Kunden weder verbracht,
verpfändet noch weiterveräußert werden. Jede Verfügung über die Ware seitens des
Kunden ist bis zur vollständigen Bezahlung der Ware ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der PEHN Solar unzulässig. Bei Zustimmung zur Weiterveräußerung gilt die
Kaufpreisforderung als zugunsten der PEHN Solar verpfändet.
9.3. Sollte die unter aufrechtem Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen von
exekutiven Schritten gepfändet werden, so verpflichtet sich der Kunde die PEHN Solar
unverzüglich davon zu verständigen darauf hinzuweisen, dass es sich um
Vorbehaltseigentum der PEHN Solar handelt und alle zumutbaren Schritte in die Wege
zu leiten, um die diesbezügliche Exekution zur Einstellung zu bringen.
10. Rücktrittsrecht für Verbraucher
10.1. Die Bestimmungen dieses Punktes 10. gelten ausschließlich für Kunden, die
Verbraucher sind.
10.2. Der Kunde kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die
Erklärung des Rücktritts gemäß Punkt 10.2. hat schriftlich an die PEHN Solar zu
erfolgen.
10.3. Wünscht der Kunde, dass die PEHN Solar noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist
gemäß Punkt 10.2. mit der Vertragserfüllung beginnt, so hat der Kunde der PEHN Solar
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ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen schriftlich
und vom Kunden unterfertigt zu übermitteln.
10.4. Kein Rücktrittsrecht des Kunden besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ware das
Lager verlassen hat bzw. mit der Zustellung begonnen wurde oder die PEHN Solar mit
der Montage der Solarkollektoren oder PV-Modulen bzw. der Ausführung des erteilten
Auftrags begonnen hat.
10.5. Tritt der Kunde gemäß Punkt 10.2. berechtigterweise vom Vertrag zurück, hat der
Kunde eine allenfalls bereits empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen
14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an die PEHN Solar zurückzustellen. PEHN
Solar wird alle vom Kunden allenfalls bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich,
spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung
zurückerstatten. Die PEHN Solar kann die Rückzahlung an den Kunden verweigern, bis
PEHN Solar die Ware wieder zurückerhalten hat.
11. Datenschutz und Datenverwendung
11.1. Der Kunde stimmt der Verwendung der durch ihn im Rahmen der Bestellung und
Auftragsabwicklung bekanntgegebenen Daten durch die PEHN Solar zu. Die
Speicherung und Verarbeitung der Daten durch die PEHN Solar erfolgt zum Zweck der
Auftragsabwicklung, der Durchführung des Zahlungsverkehrs, der Kundenevidenz und
der Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften. Kundendaten werden nicht an Dritte
weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung, wie beispielsweise die
Lieferung oder Montagetätigkeiten durch Dritte, erforderlich.
11.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zweck der
Bonitätsprüfung an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände,
insbesondere den Kreditschutzverband von 1870, übermittelt werden dürfen.
11.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er auch nach
Auftragsdurchführung von PEHN Solar weitere Informationen über Leistungen und
Produkte der PEHN Solar erhält.
11.4. Diese Zustimmungen zur Datenverwendung können vom Kunden durch
entsprechende Erklärung gegenüber der PEHN Solar widerrufen werden. Insofern und
insoweit dadurch die Leistungserbringung der PEHN Solar eingeschränkt oder behindert
wird, sind die daraus entstehenden Nachteile vom Kunden zu tragen.
11.5. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass zur Anlagenplanung und Ausführung
notwendiges Bild und Videomaterial durch die PEHN Solar und/oder durch PEHN Solar
beauftragte Dritte erstellt und verwendet werden darf.
11.6. Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke. Alle Urheberund Leistungsschutzrechte der PEHN Solar stehen ausnahmslos der PEHN Solar zu. Die
PEHN Solar hat das (meist) ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche
Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen
öƯentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der ÖƯentlichkeit zur Verfügung
zu stellen. Eine Nutzung ist in diesem Fall nur nach Maßgabe einer von der PEHN Solar
erteilten Nutzungsbewilligung zulässig.
11.7. Das Eigentum an jeglichen Bilddateien steht ausschließlich der PEHN Solar zu. Ein
Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien und Nutzung im Umfang der
Nutzungsbewilligung besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und
betriƯt mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung nur eine zwischen der
PEHN Solar und dem Kunden einvernehmlich festzusetzende Auswahl der hergestellten
Bilddateien.
12. Kommunikation
12.1. Der Kunde erklärt sich mit der Kommunikation in Form von dauerhaften
Datenträgern, insbesondere auch per E-Mail, einverstanden.
13. Recht, Gerichtsstand
13.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des
UN-Kaufrechtes.
13.2. Für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes vereinbart.
Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gemeint (m/w/d), auch wenn explizit
nur eines der Geschlechter angesprochen wird.